Vollstreckbare Teilausfertigung

  • Hallo,
    ich habe hier einen Antrag bekommen vom Landkreis. Sie beantragen eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen und dann eine vollstreckbare Teilausfertigung an Sie zu erteilen. Es wurde jedoch nie eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt vorher.
    Müsste ich nicht eigentlich nicht von der obliegenden Tag erstmal einen Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung haben? Diese an die Partei erteilen und wenn die wieder eingereicht wird, dann an den Landkreis eine weitere vollstreckbare Ausfertigung. Bin ich hier total falsch oder was meint ihr?

  • ... Der Rechtsnachfolger kann sich auch dann eine vollstreckbare (Teil-)ausfertigung erteilen lassen, wenn der ursprüngliche Forderungsinhaber nie eine beanspruchte.

    So sehe ich das auch. Allerdings ist darauf zu achten, dass dem ursprünglichen Gläubiger, wenn er später eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen sollte, nur noch eine eingeschränkte erteilt werden darf.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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