Hallo ich habe einen Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Einer ist nach Angaben des Antragstellers kinderlos in Kanada vorverstorben. Außer einer Sterbeanzeige in der Zeitung, welche die Freundin vom Verstorbenen übersandt habe, haben die übrigen Erben keine Urkunden über den Todesfall. Sie wissen auch nicht, in welcher Behörde sie in Kanada eine Sterbeurkunde bekommen könnten und die damalige Freundin antworte nicht mehr auf Schreiben.
Alle Erben wären aber sofort bereit eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Nach § 352 III 2 FamFG steht im Kommentar (Keidel Rn68), dass die Todesanzeige in der Zeitung als anderer Beweismitte dienen kann. Eine e.V. wäre doch dann von Dritten als von den Erben abzugeben.
Hätte hier jemand Zweifel oder müsste man doch versuchen eine kanadische Behörde zu kontaktieren?