Hallo zusammen, mal eine hoffentlich nicht zu dumme Frage:
Es geht um Niedersachsen.
Person A bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle in einem anderen OLG Bezirk/Fachgerichtsbarkeit und wird genommen. In der Ausschreibung heißt es explizit: "Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des Geschäftsbereichs des/der XXXXXXXXXXXX werden ausdrücklich begrüßt." Kann die abgebende Mittelbehörde (oder sogar das AG?) mit dem Hinweis auf Personalmangel (o.Ä.) verhindern, dass Person A am neuen Bezirk/Bereich die Stelle antreten kann? Ich meine schließlich stöhnen ja so ziemlich alle Mittelbehörden über Personalmangel. Oder besteht da keine Möglichkeit des Widerstands?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße