"Verhinderung" einer Abordnung m.d.Z.d.Versetzung durch OLG?

  • Hallo zusammen, mal eine hoffentlich nicht zu dumme Frage:


    Es geht um Niedersachsen.

    Person A bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle in einem anderen OLG Bezirk/Fachgerichtsbarkeit und wird genommen. In der Ausschreibung heißt es explizit: "Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des Geschäftsbereichs des/der XXXXXXXXXXXX werden ausdrücklich begrüßt." Kann die abgebende Mittelbehörde (oder sogar das AG?) mit dem Hinweis auf Personalmangel (o.Ä.) verhindern, dass Person A am neuen Bezirk/Bereich die Stelle antreten kann? Ich meine schließlich stöhnen ja so ziemlich alle Mittelbehörden über Personalmangel. Oder besteht da keine Möglichkeit des Widerstands?

    Danke für eure Hilfe!
    Viele Grüße

  • Unabhängig vom Bundesland gibt es da wohl kaum eine Möglichkeit des Widerstandes. Die Fachgerichtsbarkeit kann doch nicht einfach an den Personalbestand des OLG herantreten und einseitig entscheiden, sich selbst zu bedienen. Irgendjemand muss ja die Abordnung aussprechen. Im Zweifel ist dies das OLG, im Einvernehme mit der Fachgerichtsbarkeit. Und wenn es dieses Eeinvernehmen nicht gibt und das OLG keine Abordnung ausspricht, dann ist das eben so.

  • Ich kann zunächst die Lektüre von
    BeckOK Beamtenrecht Niedersachsen, Brinktrine/Neuhäuser
    10. Edition
    Stand: 15.02.2019 Rn. 49-53 zu § 28
    empfehlen.
    (Und vielleicht gelegentlich die Korrektur Deiner Berufsangabe.;))

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (9. April 2019 um 15:26) aus folgendem Grund: der § fehlte leider

  • Unabhängig vom Bundesland gibt es da wohl kaum eine Möglichkeit des Widerstandes. Die Fachgerichtsbarkeit kann doch nicht einfach an den Personalbestand des OLG herantreten und einseitig entscheiden, sich selbst zu bedienen. Irgendjemand muss ja die Abordnung aussprechen. Im Zweifel ist dies das OLG, im Einvernehme mit der Fachgerichtsbarkeit. Und wenn es dieses Eeinvernehmen nicht gibt und das OLG keine Abordnung ausspricht, dann ist das eben so.

    Irgendwie ist das nicht eindeutig. Also gibt es ja eben doch die Möglichkeit des "Widerstandes", wenn das OLG nach der erfolgreichen Bewerbung eines Bewerbers in die Fachgerichtsbarkeit eben keine Abordnung ausspricht und ihn damit eben nicht gehen lässt, oder? Falls wichtig: Es betrifft mich nicht persönlich, bin bereits in der Fachgerichtsbarkeit.

    Merci für die Hinweise :)

  • Na, dasjenige kann um Entlassung bitten und sich woanders neu einstellen lassen. Ob das empfehlenswert ist, lasse ich mal dahingestellt. Ansonsten, yep, die Mittelbehörden können das blockieren.

  • Durch die Mittelbehörde ist die Blockade zulässig; passiert auch in Berlin mit beständiger Regelmäßigkeit bei den Bestrebungen der Landesbediensteten zum Bund. Eine Entlassung wird das Problem üblicherweise nicht lösen, weil eine Neueinstellung durch die Behörden nicht vorgenommen wird (zB weil es sich um Beförderungsstellen handelt) oder weil die Behörde überhaupt nicht zur gänzlichen Neuverbeamtung befugt ist.

    Wenn du dazu googlen möchtest, versuch dich mal an Schlagworten mit "Polizei", dort kommt das Ganze noch erheblich häufiger vor, sodass du ggf. mehr Lesestoff findest.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Durch die Mittelbehörde ist die Blockade zulässig; passiert auch in Berlin mit beständiger Regelmäßigkeit bei den Bestrebungen der Landesbediensteten zum Bund


    Das kann nicht sein, da Bund = anderer Dienstherr. Wenn dieser ernennt, ist man bei seinem alten Dienstherrn = Land automatisch raus, vgl. § 31 Abs. 1 Ziff. 2 BBG. Wird auch gerne "Raubernennung" genannt :teufel:.

    Allerdings gibt es normalerweise Absprachen oder "gentlemen agreements", dass die Dienstherren sich nicht gegenseitig die Beamten klauen.
    Da es sich im konkreten Fall allerdings (zumindest soweit ich den Sachverhalt verstehe) um den selben Dienstherrn handelt, kann die Mittelbehörde den Wechsel zur anderen Mittelbehörde natürlich blockieren.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Da es sich im konkreten Fall allerdings (zumindest soweit ich den Sachverhalt verstehe) um den selben Dienstherrn handelt, kann die Mittelbehörde den Wechsel zur anderen Mittelbehörde natürlich blockieren.

    Es bleibt dann noch die Möglichkeit, das seitens der Behörde, die den Bewerber ausgewählt hat, ans Ministerium zu eskalieren.

    Bei uns gibt es eine ungeschriebene Regel, dass Abordnungen bis drei Monate aufgeschoben werden können, aber spätestens dann wird i.d.R. die Abordnung verfügt. Das gilt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, auch für ressortübergreifende Stellenwechsel. Ich bin im Guten gegangen, erst mit Abordnung zur Hälfte, später vollständig, eine Umwandlung in eine Planstelle ist beabsichtigt.

    Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung als abgebende Behörde oder Mittelbehörde zu verhindern, halte ich persönlich für völlig kontraproduktiv, weil dadurch doch jegliche Motivation des Betroffenen für seine Tätigkeit im Keim erstickt wird.


  • Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung als abgebende Behörde oder Mittelbehörde zu verhindern, halte ich persönlich für völlig kontraproduktiv, weil dadurch doch jegliche Motivation des Betroffenen für seine Tätigkeit im Keim erstickt wird.

    Der soll sich mal nicht so haben. Er schuldet seinem Dienstherrn auch keine Motivation, sondern ~ 40 Stunden Arbeit in mittlerer Art und Güte. :teufel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Na, dem Dienstherren kommt es halt nicht auf motivierte Beamte an, sondern auf besetzte Planstellen.

    Und sicherlich hat die Stimmung in den Dienstzimmern Ursachen..

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