Wie würdet ihr folgende Scheidungsklausel in einem Erbvertrag handhaben?
"....sobald ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt, werden alle Bestimmungen dieses Erbvertrags unwirksam...."
Böhringer schreibt in einem Aufsatz (ZEV 2017 beck online), dass es nach OLG München vom 28.10.2015 34 WX 274/15[FONT=&] bei e.V. oder Erbschein verbleibt (zur Schließung der Nachweislücke, ob ein Antrag gestellt wurde).
Aus der Nachlassakte ergibt sich zu evtl. gestellten Scheidungsanträgen nichts. Eingetragen wird der Schlusserbe (nur ein Bekannter der kinderlosen Erblasser), nachdem beide Ehegatten kurz nacheinander gestorben sind.
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