Hallo liebe Kollegen,
ich bin eine "hilfloser" FamilienRpfl und habe folgende Nachlassfrage
eine Mutter hat das Vermächtnis ausgeschlagen. Das muss ich nach § 1643 II BGB genehmigen. Das Vermächtnis ist eine Eigentumswohnung. Als Auflage muss das Kind der Oma einen Nießbrauch einrichten und die Pflichtteile bezahlen. Fragen:
1. Den Pflichtteil müssen sie gegenüber dem Erben geltend machen. Der Vermächtnisnehmer haftet nur im Innenverhältnis. § 2324 BGB oder sehe ich das falsch?
2. Wertermittlung zur Wohnung. §2314 BGB. Haftet der Nachlass oder der Vermächtnisnehmer?
3. Nachlasswert. Ist der Wert des Nießbrauchs vom Wert der Wohnung abzuziehen? Wenn ja, wie bestimme ich den Wert des Nießbrauchs?
DANKE! Lexy