vereinfachte Unterhaltsfestsetzung für UVK und Jobcenter §§ 7 UVG, 33 SGB II

  • Hallo!
    Ich habe einen Antrag des
    1. Landes ...-Unterhaltsvorschusskasse- und
    2. Landkreises..-Jobcenter-
    auf Festsetzung des Unterhaltes ab 01.04.2019 i.H.v. 100 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abzgl. ½ Kindergeld wobei dem Ast. zu 1. Zur Zeit ein Betrag i.H.v. … EUR u. dem Ast. zu 2. Zur Zeit ein Betrag i.H.v. … EUR zusteht.

    Mein Problem ist jetzt die Darstellung im Festsetzungsbeschluss u. die Frage warum nur 1/2 Kindergeld?

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