Hallo!
Ich habe einen Antrag des
1. Landes ...-Unterhaltsvorschusskasse- und
2. Landkreises..-Jobcenter-
auf Festsetzung des Unterhaltes ab 01.04.2019 i.H.v. 100 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abzgl. ½ Kindergeld wobei dem Ast. zu 1. Zur Zeit ein Betrag i.H.v. … EUR u. dem Ast. zu 2. Zur Zeit ein Betrag i.H.v. … EUR zusteht.
Mein Problem ist jetzt die Darstellung im Festsetzungsbeschluss u. die Frage warum nur 1/2 Kindergeld?