Anerbengut

  • Ich habe in den neuen Bundesländern einen Antrag vorliegen, auf Löschung eines Anerbengutsvermerks in Abteilung II von Amts wegen. Sind diese Vermerke tatsächlich gegenstandslos und können von Amts wegen gelöscht werden?
    Ich wär sehr dankbar für Eure Hilfe!

  • s. zur Frage der Geltung von Anerbenrechten auch Osterholzer, „Ausmärkergrundstücke zwischen interlokalem und internationalem Erbrecht“, DNotZ 2018, 264 ff (268/270)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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