Hallo zusammen,
habe leider keinen passenden Fall gefunden, daher hier mein Problem bzw. meine Frage. Im Grundbuch ist eine Grundschuld für die Gläubigerin Frau X in ihrer Eigenschaft als befreite Vorerbin nach Y eingetragen. Aus dem Eintragungstext ergibt sich aus, wer die Nacherben sind. Nun wird der Grundbesitz verkauft und die Grundschuld soll gelöscht werden. Müssen die Nacherben der Löschung auch zustimmen?