Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen Betreuer und zusätzlich einen Ergänzungsbetreuer bestellt.
Dem Betreuten ist ein finanzieller Schaden entstanden.
Nun ist zu prüfen, ob bzw. wer von den Betreuern haftbar zu machen wäre.
Ich würde nun aufgrund einer wohl gesamtschuldnerischen Haftung beider Betreuer im Falle einer Haftung einen zweiten, anderen Ergänzungsbetreuer bestellen.
Dann hätte ich eine Ergänzungsbetreuung für den Ergänzungsbetreuer.
Ist dies möglich?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.