Erbausschlagung MJ / Mutter nicht auffindbar

  • Guten Abend,

    die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für einen MJ der allerdings in einem Heim lebt, der Vater wusste beim Nachlassgericht nicht einmal sicher, ob er überhaupt sorgeberechtigt ist. Jedenfalls sind es beide Eltern gemeinsam.

    Den Vater gibt es demnach, an den kommt man auch ran, er müsste noch für seinen Sohn ausschlagen. Zur Mutter, die im Ausland lebt, kann man wohl, so das JA, seit einem Jahr keinen Kontakt herstellen.

    Kann ich hier in dem Fall der Mutter die Vermögenssorge entziehen und einen Ergänzungspfleger einsetzen bzw. mache ich das am besten gleich für beide Teile? Also so dass der Ergänzungspfleger alles macht?

    Da der Vater es offensichtlich ach nicht ganz versteht alles, dürfte von der Frist her (seit 1,5 Monaten) rum wohl inklusive Anfechtung alles okay sein.


    Dazu habe auch ich nun ne Schenkung eines voll eingezahlten Kommanditanteils, hier auch durch den Opa. Ich sehe hier bis auf die aufschiebende Bedingung auch keine Nachteile, Verluste usw. würden ja alle mit dem Anteil verrechnet werden. Die ganzen Vertragsbestandteil und das Kleingedruckte naja, da sowieso oft die Meinung vertreten wird und ich mir nicht 100% bin, wäre wohl ein Ergänzungspfleger angebracht?

    Danke!

  • Sorry, find das ganze zu beschreiben und das kurz immer recht schwer.

    Zur ersten Frage: Es geht darum, dass für den MJ die Erbschaft ausgeschlagen werden sollte (er ist nun nächstberufener nach seinem Vater). Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, der MJ lebt in einem Heim. Der Vater, welcher hier lebt scheint lt. den Kollegen selber nicht viel über seinen Sohn zu wissen und sich nicht zu kümmern; die Mutter ist seit etwa einem Jahr im Ausland.

    Genau an 1674 BGB dachte ich auch. Dabei frage ich mich eben, ob ein evtl. Ergänzungspfleger in dem Fall dann eben als Vertreter für den MJ die Ausschlagung vornehmen kann, in dem Fall für die abwesende Mutter. Ich würde einen Ergänzungspfleger für die abwesende Mutter bestellen.

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