Anhörungstermine in Betreuungsverfahren und Bekanntgabe in der Sitzungssaalanzeige

  • Bei uns werden Gerichtstermine in einer elektronischen Sitzungssaalanzeige (im Eingangsbereich und vor den jeweiligen Sitzungssälen) angezeigt.

    Unsere Betreuungsrichter lassen ihre Termine in Betreuungsverfahren (Anhörung zur Vorführung, Anhörung in Verfahren betreffend Einwilligungsvorbehalt bzw. Anhörung in Genehmigungsverfahren) über die elektronische Sitzungssaalanzeige anzeigen.

    Sie sind der Auffassung, dass auch unsere Termine in Betreuungsverfahren (in der Regel Anhörungen) über die elektronische Sitzungssaalanzeige anzuzeigen sind (als nichtöffentliche Sitzung).

    Bisher haben wir solche Termine nicht angezeigt. Zu Notariatszeiten war dies nicht üblich.

    Wie wird dies bei den anderen Gerichten, insbesondere in den anderen Bundesländern, gehandhabt.

    Werden Termine in Betreuungsverfahren bei den Gerichten angezeigt?

  • Eine solche Anzeige gibt es in unserem nicht sehr großen Haus nicht.
    Es gibt einen Terminszettel in der Wachtmeisterei.
    Einen Aushang am Büro (im Sitzungssaal machen nicht mal die Richter die Anhörungen) gibt es in der Regel nicht.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Hier gibt es weder eine solche elektronische Anzeige noch eine Terminsliste. Richter und Rechtspfleger machen die Anhörungen in ihren Büros. Da ist so ein Firlefanz gar nicht notwendig. Man kann es aber auch übertreiben :gruebel:

  • Hallo, ist hier in Betreuungsverfahren ebenfalls nicht üblich.

    Der Unterschied zu ZIV und FAM ist, dass hier keine Verhandlungen stattfinden. Es handelt sich stets nur um Anhörungen, die nicht öffentlich sind. Die Anhörungen finden in den Dienstzimmern statt, nicht im Saal.

    Gebietet der Datenschutz evtl., in solchen Fällen den Namen des Betroffenen nicht öffentlich zugänglich zu machen?

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Hallo, ist hier in Betreuungsverfahren ebenfalls nicht üblich.

    Der Unterschied zu ZIV und FAM ist, dass hier keine Verhandlungen stattfinden. Es handelt sich stets nur um Anhörungen, die nicht öffentlich sind. Die Anhörungen finden in den Dienstzimmern statt, nicht im Saal.

    Gebietet der Datenschutz evtl., in solchen Fällen den Namen des Betroffenen nicht öffentlich zugänglich zu machen?


    Unabhängig vom Fachgebiet werden bei nichtöffentlichen Verhandlungen natürlich die Namen des Betroffenen nicht angegeben.

    Es gibt auch Gerichte, wo Termine an der Gerichtstafel ausgehangen werden, die in Dienstzimmern stattfinden. Und teilweise kommt ein Aushang auch an die Tür des Zimmers des Anhörenden. (Macht aber nicht jeder, hilft jedoch Störungen zu vermeiden.)

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