Bei uns werden Gerichtstermine in einer elektronischen Sitzungssaalanzeige (im Eingangsbereich und vor den jeweiligen Sitzungssälen) angezeigt.
Unsere Betreuungsrichter lassen ihre Termine in Betreuungsverfahren (Anhörung zur Vorführung, Anhörung in Verfahren betreffend Einwilligungsvorbehalt bzw. Anhörung in Genehmigungsverfahren) über die elektronische Sitzungssaalanzeige anzeigen.
Sie sind der Auffassung, dass auch unsere Termine in Betreuungsverfahren (in der Regel Anhörungen) über die elektronische Sitzungssaalanzeige anzuzeigen sind (als nichtöffentliche Sitzung).
Bisher haben wir solche Termine nicht angezeigt. Zu Notariatszeiten war dies nicht üblich.
Wie wird dies bei den anderen Gerichten, insbesondere in den anderen Bundesländern, gehandhabt.
Werden Termine in Betreuungsverfahren bei den Gerichten angezeigt?