Termine in Nachlasssachen und Anzeige über die elektronische Sitzungssaalanzeige

  • Bei uns werden Gerichtstermine in einer elektronischen Sitzungssaalanzeige (im Eingangsbereich und vor den jeweiligen Sitzungssälen) angezeigt.

    Bisher haben wir Termine in Nachlasssachen (z.B. Zeugenvernehmungen in Erbscheinserteilungsverfahren) nicht angezeigt. Zu Notariatszeiten war dies ebenfalls nicht üblich.

    Nach dem im Betreuungsbereich unsere Betreuungsrichter die Auffassung vertreten, dass auch Termine in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (auch wenn diese nichtöffentlich sind) über die elektronische Sitzungssaalanzeige anzuzeigen sind, stellt sich die Frage, ob auch Termine im Nachlassbericht anzuzeigen sind.

    Wie wird dies bei den anderen Gerichten, insbesondere in den anderen Bundesländern, gehandhabt.

    Werden dort Termine in Nachlassverfahren bei den Gerichten angezeigt?

  • Es steht schon oft ein Hinweis an der Tür oder Tafel, damit die Beteiligten den Raum auch finden. Es dürfte aber bei nichtöffentlichen Verfahren kein Problem sein, wenn nichts dran steht (solange alle kommen). Bei öffentlichen Verfahren muss ja alles noch einmal gemacht werden, wenn der Aushang fehlt. Das kann bei Stromausfall bedeuten, dass der Aushang mit der Hand geschrieben werden muss, weil dann ja auch die Drucker nicht gehen.

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