Weiß jemand von euch, was man macht, wenn die GF der eigenverwaltenden Schuldnerfirma im Handelsregister gelöscht worden sind. Muss zwingend eine GV einberufen werden, um die Eigenverwaltung aufzuheben oder muss die Aufhebung der Eigenverwaltung zwingend beantragt werden von den Gläubigern. Wir sind gerade ein bissl überfragt.
Danke