Der Erblasser hinterlässt seine Frau und 2 minderjährige Kinder. Mit notariellem Testament setzt er die Frau zu 1/2 und die Kinder zu je 1/4 ein. Bezüglich der Erbteile der Kinder ordnet er TV an. Die TV endet für beide Kinder bei Vollendung des 30. Lebensjahres des ältesten Kindes. Der TV hat das Amt angenommen. Das GB ist berichtigt und TV-Vermerk bezüglich der Erbteile der Kinder eingetragen.
Nun veräussert die Witwe ihren Erbanteil mit dinglicher Wirkung an die Tochter, welche die Übertragung annimmt. Der TV stimmt rein vorsorglich zu.
Die Tochter hat somit einen 3/4 Anteil am Nachlass. Die TV endet im Jahr 2030 (30. Geburtstag der Tochter).
Sehe ich das richtig, dass weiterhin nur der ererbte 1/4 Anteil der Tochter der TV unterliegt? Der Hinzuerwerb erfolgte ja rechtsgeschäftlich und der Anteil der Witwe unterlag nicht der TV.