Rückgabe Vorsorgevollmacht

  • Eheleute haben beim Notar eine gemeinsame Vorsorgevollmacht errichtet, in der sie sich gegenseitig bevollmächtigen.
    Der Ehemann widerruf in einem Schreiben an das Gericht die Vollmacht und verlangt die Aushändigung an ihn. Es sind zwei Ausfertigungen verwahrt.
    Können beide Ausfertigungen an ihn übersandt werden?

  • Nur der Ehemann allein hat seine Vollmacht- enthalten in der Urkunde widerrufen.

    Also kann ich ihm meiner Meinung nach auch eine Urkunde für beide Personen nicht zurückgeben, sondern nur den Widerruf zur Vollmacht nehmen.
    (klar kann ich auch nur eine Ausfertigung zurückgeben, macht aber keinen Sinn wenn beide wortgleich sind- er will die ja komplett aus dem Gericht raus haben)

    Ich würde ihn auf diese Rechtsauffassung hinweisen.

    Ich gehe davon aus, dass ihm das nicht bekannt gewesen ist und ich entweder eine Erklärung auch der Ehefrau bekomme oder ggf. eine Sterbeurkunde der Ehefrau.

    Will wirklich nur der Ehemann, aber nicht die Ehefrau die Vollmacht aufheben, würde ich wie angegeben die Urkunde nicht zurückgeben. Denn die Ehefrau hat ja das Recht, dass diese Vollmacht weiter verwahrt bleibt.

  • Darum sollte Vorsorgevollmachten von Eheleuten für jeden Ehegatten separat beurkundet werden.
    Außerdem muss der Widerruf nicht gegenüber dem Betreuungsgericht erklärt werden, sondern gegenüber dem Bevollmächtigten mit Rückgabeverlangen der Ausfertigung, sofern dieser bereits eine Ausfertigung der Vollmacht erhalten hat.

    Die urkundenverwahrende Stelle gibt eine verwahrte Originalurkunde (Sonderfall: Erbvertrag) nie zurück, sondern nimmt das Schreiben des widerrufenden Vollmachtgebers zur Urkunde evtl. mit seiner Anweisung, keine weiteren Ausfertigungen der Urkunde mehr zu erteilen, je nach Inhalt der Urkunde.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rsorgevollmacht

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?89057-Nachträgliche-Aushändigung-einer-Vollmacht&p=1160557&highlight=Vorsorgevollmacht#post1160557

  • Vorab folgende Nachfragen:

    Ist die Vollmacht/sind die Vollmachten vom Notar beurkundet worden? Oder wurden nur die Unterschriften (unter einer Privaturkunde) beglaubigt?

    Ich denke, die Vollmacht dürfte/die Vollmachten dürften durch den Notar beurkundet worden sein.

    Die Rückgabe der Originalurkunde scheidet aus. Sie bleibt dauerhaft zur Verwahrung beim Amtsgericht. Eine Vollmacht ist kein Erbvertrag, der im Original zurückgegeben werden kann.

    Wieso sind überhaupt bzw. sind wirklich Ausfertigungen der Vollmacht bei der Originalurkunde? Ergibt für mich keinen Sinn.

    Ich würde dem Vollmachtgeber mitteilen, dass der Widerruf einer Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten (und nicht gegenüber dem urkundsverwahrenden Amtsgericht) erfolgen muss. Ferner würde ich mitteilen, dass ich auf der Originalurkunde vermerkt hätte, dass von der Vollmacht (widerrufender) Vollmachtgeber-Bevollmächtigter keine weiteren Ausfertigungen mehr erteilt werden. Selbstverständlich können von der anderen Vollmacht (mangels mitgeteiltem Widerruf) weiterhin Ausfertigungen erteilt werden. Hier ist für die für die Erteilung zuständige Serviceeinheit Vorsicht geboten. Es sollte, falls weitere Ausfertigungen der Vollmacht beantragt werden, ein entsprechender Vermerk auf den Ausfertigungen erfolgen.

    Deshalb würde ich auch die bei der Originalurkunde verwahrten Ausfertigungen nicht einfach an den einen Vollmachtgeber zurückgeben, sondern auf beiden Ausfertigungen -wie auch auf dem Original- vermerken, dass eine der beiden Vollmachten widerrufen wurde und deshalb keine weiteren Ausfertigungen dieser -widerrufenen- Vollmacht mehr erteilt werden.

  • Wenn im vorliegenden Fall der Ehemann die an seine Ehefrau erteilte Vollmacht widerruft, ist dann nicht auch die Vollmacht der Ehefrau an den Ehemann hinfällig ? Hat der Widerruf einer Vollmacht in diesen Fällen ähnliche Folgen für die weiteren Vollmachten in der Urkunde, wie der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament ?

  • Wenn im vorliegenden Fall der Ehemann die an seine Ehefrau erteilte Vollmacht widerruft, ist dann nicht auch die Vollmacht der Ehefrau an den Ehemann hinfällig ? Hat der Widerruf einer Vollmacht in diesen Fällen ähnliche Folgen für die weiteren Vollmachten in der Urkunde, wie der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament ?

    Weit gefehlt.

    Ein Notar, der weiter denkt, protokolliert 2 Vollmachten in 2 Urkunden. Dann stellt sich die Problematik nicht. Wieso werden 2 Vollmachten in einer Urkunde protokolliert?

    Auch wir haben hier ähnliche Probleme wie der Fragensteller.

    Auch ich vermerke auf der Urschrift den Widerruf der einen Vollmacht und teile dem Vollmachtgeber mit, dass der Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen muss.

    Die Urschrift der Vollmachtsurkunde bleibt bei Gericht. Das Gesetz sieht für den Fall des Widerrufs keine Herausgabe der Urschrift vor.

  • Bei uns ist nie die Urschrift der Urkunde, sondern es werden nur begl. Abschriften oder Ausfertigungen von den Notaren an das Betreuungsgericht gegeben.
    Im vorliegenden Fall wurde für jeden Vollmachtgeber eine Ausfertigung der gleichen Urkunde hergereicht. Diese Ausfertigungen will der Ehemann nun herausgegeben haben

  • Bei uns ist nie die Urschrift der Urkunde, sondern es werden nur begl. Abschriften oder Ausfertigungen von den Notaren an das Betreuungsgericht gegeben.
    Im vorliegenden Fall wurde für jeden Vollmachtgeber eine Ausfertigung der gleichen Urkunde hergereicht. Diese Ausfertigungen will der Ehemann nun herausgegeben haben

    Mal wieder ein unvollständiger Sachverhalt. Die Ausfertigungen können meines Erachtens nur an den Einreicher, also den beurkundenden Notar oder seinen Nachfolger, herausgegeben werden. Der hat dann zu entscheiden, wies weiter geht.

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