Problem mit Antragstellung bei Grunddienstbarkeit

  • Hallo! Solche Anträge hat sicher schon der ein oder andere vor sich gehabt:
    Es wird ein Antrag gestellt durch ein Windenergie-Unternehmen u. a. auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Eigentümer des dienenden Grundstücks ist X, Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist Y. Das Energie-Unternehmen ist kein Eigentümer. Dem Antrag beigefügt ist eine Bewilligungsurkunde, die auch einen Antrag des X auf Eintragung enthält.
    Benötige ich für die Antragstellung noch eine Vollmacht? Oder kann das Unternehmen mir den Antrag quasi als Bote vorlegen.
    Ich habe folgendes Problem: der Antrag ist die Aufforderung an das Grundbuchamt, tätig zu werden. Dies kann nur ein Antragsberechigter tun. Das Unternehmen ist dies in meinem Fall gerade nicht.
    Sehe ich hier ein Problem, was keines ist?:gruebel:

  • Ich würde hier kein Problem sehen. Der Antrag ist in der Urkunde. Das Original der Bewilligung konnte zunächst nur in den Händen des Eigentümers sein und muss somit vom Eigentümer an die Gesellschaft weitergegeben worden sein.

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