Guten Morgen,
mir liegt ein Antrag auf Vergütung zur BerH vor. Es ging dabei auch um die Angelegenheit in welcher der Schein erteilt wurde, dh. Vergütungsantrag und Tätigkeitsnachweis liegen mir vor.
Nun habe ich den Berechtigungsschein im Original angefordert worauf die Rückmeldung kam, dass dieser nicht vorliegt, da die Ast bereits bei einem anderen RA damit war und dieser im Besitz des Scheins ist.
Ich meine, dass ich so keine Vergütung auszahlen kann, rein theoretisch kann der andere RA damit ja noch kommen und das, wenn er tätig wurde, dann doch auch zurecht.