KV 3311 Nr 1 und Nr. 6

  • Hallo

    Der Gläubiger stell durch einen RA einen Antrag auf ZVG
    Nach Verhandlungen mit dem Schuldner stellt der Gl das Verfahren nach 30a ZVG ein

    Entsteht die Gebühr 3111 Nr. 6 dann neben 3311 Nr. 1 oder nicht?

    Danke fürs Mitdenken

  • Ja, Nr. 6 entsteht immer gesondert neben der allgemeinen VG nach Nr. 1 (vgl. z. B. AnwK-RVG/Wolf/Mock, 7. Aufl., Nr. 3311 Nr. 17).

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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  • Ja, Nr. 6 entsteht immer gesondert neben der allgemeinen VG nach Nr. 1 (vgl. z. B. AnwK-RVG/Wolf/Mock, 7. Aufl., Nr. 3311 Nr. 17).


    Komisch, denn im Gerold/Schmitt (22 Auflage RdNr 22 zu 3311) steht .. bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens kann neben Nr. 1 nur 3312 entstehen- nicht Nr6

  • Jo, gebe ich zu, ist mißverständlich formuliert, als ob er sämtliche andere Nrn. dann davon ausklammert. Aber das macht keinen Sinn, wieso die Tätigkeit in der einstweiligen Einstellung bis zum Verteilungstermin nicht und danach dann doch gesondert neben der VG für die Zwangsversteigerung entstehen bzw. beansprucht werden sollte. Eine nähere Erläuterung dieser Konsequenz sucht man auch vergebens (s. z. B. Rn. 18). Zudem würde die Anm. zu Nr. 3311 VV dann auch keinen Sinn machen: "Die Gebühr entsteht jeweils gesondert..."

    Bischof/Jungbauer/Bräuer, RVG, 7. Aufl., Nr. 3311 VV Rn. 2, weist darauf hin, daß das gesonderte Entstehen der Nr. 1-6 bedeutet, daß die Gebühren nebeneinander entstehen können. Bei Rn. 7 wird sie dann noch konkreter, indem sie darauf hinweist, daß Nr. 1 sämtliche Tätigkeiten bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens abdeckt, "es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgeschlossen, wie z. B. die Vertretung im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (vgl. Nr. 6)". Bei Rn. 24 weist sie dann noch darauf hin, daß die Anm. zu Nr. 3311 VV so zu verstehen ist, "dass die Gebühren nicht nur hinsichtlich der verschiedenen Tätigkeiten in den Nr. 1 bis 6 gesondert entstehen, sondern auch hinsichtlich der in den Nummern genannten Verfahrenssituationen" - also letztlich ganz konkret das Gegenteil von dem, was man aus der (m. E. mißverständlichen) Kommentierung im vom Dir genannten Gerold/Schmidt entnehmen kann.

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