AV bezüglich Teil eines Wohnungseigentums

  • Hallo,

    eingetragen ist ein Wohnungseigentum. Dies betraf ursprünglich ein Flurstück, mittlerweile betrifft es durch Katasterfortführung drei.

    Ein Kaufvertrag wurde geschlossen über das in dem Blattverzeichnete Wohnungseigentum, jedoch „verkleinert“, d.h. nur betreffend eine Teilfläche des ursprünglichen Flurstücks (offenbar dasjenige der drei Flurstücke auf dem das Haus steht). In der Vorbemerkung des Vertrags steht, dass der Rest der derzeit auch noch von sämtlichen Wohnungseigentumen umfassten Flächen an andere Personen verkauft werden soll.

    Kann vor Veräußerung der Flächen an andere Personen eine AV an dem „großen“Wohnungseigentum zur Sicherung des Erwerbs des „kleinen“ Wohnungseigentums eingetragen werden?

    VG

  • Vielleicht habe ich den SV falsch verstanden, aber beimVerkauf einer Teilfläche kann keine AV nur auf einem WE-Blatt eingetragenwerden, sondern nur auf allen Blättern: Übertragungeiner Teilfläche an dem Grundstück.
    Siehe auch Schöner/Stöber Rdnr. 1483 und BayOLG, Beschluss vom 7.2.2002, 2 Z BR166/01.

  • Scheint mir ein Mißverständnis. Die Vormerkung soll "am "großen" Wohnungseigentum" = alle Blätter eingetragen werden. Der Anspruch richtet sich auf Übertragung des ""kleinen" Wohnungseigentums" = der Teilflächen, auf denen das Haus nicht steht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Guter Einwand, darüber habe ich glatt hinweg gelesen.:oops::(

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