Veräußerung Erbteil, Vor- und Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung

  • Im Grundbuch sind A (19 Jahre alt)
    und B als Erben in Erbengemeinschaft eingetragen.
    Auf dem Anteil des A ist eine befristete TV eingetragen und zwar bis zum 13.08.2025.
    Des Weiteren ist auf dem Anteil des A eine bedingte Nacherbfolge angeordnet und zwar solange, wie der befreite Vorerbe keine eigenen Abkömmlinge hat. Nacherbe beim Tode des befreiten Vorerben ist B, ersatzweise diesen Abkömmlinge.
    Grundlage für die Eintragungen ist ein notarielles Testament
    Zum Nachlass gehört nur das das Grundstück, welches mit einem Wert von 129.500 Euro angegeben wird (Gutachten).
    Der Erbanteil von A wird an die Ehefrau des B verkauft. Sowohl A als auch B in seiner Eigenschaft als TV stimmen zu.
    Es wird seitens der Parteien Grundbuchberichtigung beantragt und die Löschung des TV-Vermerks und des Vor- und Nacherbenvermerks.
    Sehe ich es richtig, dass ich bei der Grundbuchberichtigung dann anstelle von A die Ehefrau von B und B in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen habe?
    Und kann ich tatsächlich einfach so den Vor- und Nacherbenvermerk löschen - Stichwort Ersatzerbnachfolge. Und bei der beantragten Löschung des TV habe ich auch so meine Bedenken, denn die TV ist ja bis zum 13.8.2025 befristet.:confused:

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