Ich habe irgendwie einen Knoten im Kopf.
Erblasser E verstirbt kinderlos. Eltern vorverstorben, keine Geschwister. Großeltern alle vorverstorben
Die Mutter hatte angeblich keine Geschwister. Sie war 1930 geboren.
Der Vater hatte eine Schwester. Diese ist ebenfalls vorverstorben unter Hinterlassung von zwei Kindern.
Der Sohn lebt noch (1955 geboren) , die Tochter ist ebenfalls verstorben unter Hinterlassung von 2 Söhnen.
Der Antragsteller ist einer der Söhne (geboren 1978) und behauptet, dass es mütterlicherseits nie weitere Verwandte gab.
Er will an Eides statt versichern, dass die 1930 geborene Erblasser-Mutter nie Geschwister hatte. Auch sein Onkel (geboren 1955) könne da an Eides statt versichern. Schließlich braucht man ja nur versichern, dass einem nichts anderes bekannt ist.
Urkunden/Bescheinigungen von den Standesämtern liegen nicht vor. Es stehe mir ja frei, mir das alles selbst von überall anzufordern.
Einer Nachlasspflegschaft zur Erbenermittlung widerspreche er ausdrücklich.
Er hat einen formlosen (und unvollständigen) Antrag auf Erteilung eines Erbscheines per Fax geschickt.
Es fehlen jedoch auch die Geburtsurkunden des Erblasser-Vaters und dessen Schwester (Großmutter des Antragstellers), so dass aus meiner Sicht noch nicht Mal sein eigenes Erbrecht nachgewiesen ist.
Das Ordnungsamt hatte Nachlasspflegschaft angeregt. Sie hatten die Wohnung (Eigenheim) des Erblassers geöffnet und nicht unerhebliche Werte festgestellt.
Ich habe jetzt NLP angeordnet für den 1/2 Anteil mütterlicherseits und verfügt, dass der Beschluss zunächst allen Beteiligten zugestellt wird. Mit dem Pfleger ist vereinbart, dass wir die Verpflichtung zurückstellen und ein Rechtsmittel abwarten, um keine Kosten zu verursachen.
Hättet Ihr anders entschieden?