Nachlasspflegschaft anordnen?

  • Ich habe irgendwie einen Knoten im Kopf.
    Erblasser E verstirbt kinderlos. Eltern vorverstorben, keine Geschwister. Großeltern alle vorverstorben
    Die Mutter hatte angeblich keine Geschwister. Sie war 1930 geboren.

    Der Vater hatte eine Schwester. Diese ist ebenfalls vorverstorben unter Hinterlassung von zwei Kindern.
    Der Sohn lebt noch (1955 geboren) , die Tochter ist ebenfalls verstorben unter Hinterlassung von 2 Söhnen.
    Der Antragsteller ist einer der Söhne (geboren 1978) und behauptet, dass es mütterlicherseits nie weitere Verwandte gab.
    Er will an Eides statt versichern, dass die 1930 geborene Erblasser-Mutter nie Geschwister hatte. Auch sein Onkel (geboren 1955) könne da an Eides statt versichern. Schließlich braucht man ja nur versichern, dass einem nichts anderes bekannt ist.
    Urkunden/Bescheinigungen von den Standesämtern liegen nicht vor. Es stehe mir ja frei, mir das alles selbst von überall anzufordern.
    Einer Nachlasspflegschaft zur Erbenermittlung widerspreche er ausdrücklich.
    Er hat einen formlosen (und unvollständigen) Antrag auf Erteilung eines Erbscheines per Fax geschickt.
    Es fehlen jedoch auch die Geburtsurkunden des Erblasser-Vaters und dessen Schwester (Großmutter des Antragstellers), so dass aus meiner Sicht noch nicht Mal sein eigenes Erbrecht nachgewiesen ist.
    Das Ordnungsamt hatte Nachlasspflegschaft angeregt. Sie hatten die Wohnung (Eigenheim) des Erblassers geöffnet und nicht unerhebliche Werte festgestellt.

    Ich habe jetzt NLP angeordnet für den 1/2 Anteil mütterlicherseits und verfügt, dass der Beschluss zunächst allen Beteiligten zugestellt wird. Mit dem Pfleger ist vereinbart, dass wir die Verpflichtung zurückstellen und ein Rechtsmittel abwarten, um keine Kosten zu verursachen.

    Hättet Ihr anders entschieden?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Naja, aber das ist absehbar, dass das nachzuweisen ist. Alle anderen Urkunden liegen mir bereits vor.
    Mir ging es voranging darum, überhaupt NLP anzuordnen, da ja Kosten entstehen und der Ast. sich absolut dagegen sträubt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich hätte die Pflegschaft für den gesamten Nachlass angeordnet, da bisher noch kein Erbrecht "richtig" nachgewiesen worden ist.

    Das hätte ich auch getan. Es besteht scheinbar Sicherungsbedürfnis am Nachlass und die Erben sind unbekannt (vgl. dazu OLG München 31 Wx 145/18).

  • Soweit hier eine NLP für die unbekannten Erben der mütterlichen Linie angeordenet ist, sehe ich bei dem genannten Sachverhalt keine Probleme.

    Hinzu kommt, dass der ESA der Erben väterlicherseits zunächst ruhen dürfte, bis die Erbfolge mütterlicherseits geklärt ist.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft (für den Gesamthälfteerbteil der mütterlichen Verwandtschaft) bringt zunächst einmal nichts, weil ein dergestalt amtierender Nachlasspfleger überhaupt nicht für den Nachlass handelt kann. Und zusammen mit den Erbprätendenten der väterlichen Verwandtschaft kann er auch nicht handeln, weil diese ihr Erbrecht noch nicht nachweisen können.

    Solange nicht die erforderlichen Personenstandsurkunden für die väterlichen Erbprätendenten vorliegen, kann sich das Gericht auch nicht von ihrem Erbrecht überzeugen. Also sind die Erben nach aktueller Sachlage insgesamt objektiv unbekannt.

  • Stellt man sich auf den Standpunkt (der gut vertretbar ist), dass die Linie des Antragstellers mangels weiterer Angaben und Urkunden ebenso „unbekannt“ ist, kann eine Pflegschaft über den gesamten Nachlass angeordnet werden. Allerdings würde ich davor den Antragsteller unter Fristsetzung zur Nachbesserung des ESA und Vorlage der Urkunden auffordern und androhen, bei fruchtlosem Fristablauf eine GesamtNLP anzuordnen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Stellt man sich auf den Standpunkt (der gut vertretbar ist), dass die Linie des Antragstellers mangels weiterer Angaben und Urkunden ebenso „unbekannt“ ist, kann eine Pflegschaft über den gesamten Nachlass angeordnet werden. Allerdings würde ich davor den Antragsteller unter Fristsetzung zur Nachbesserung des ESA und Vorlage der Urkunden auffordern und androhen, bei fruchtlosem Fristablauf eine GesamtNLP anzuordnen.

    So in etwa habe ich es gemacht.
    Es geh mir bei der Anordnung der 1/2 NLP darum, dass der Pfleger eine Erbenermittlung macht. Nicht zuletzt um ggfls. festzustellen, dass wirklich keine Verwandten mütterlicherseits existent sind und die väterliche Linie alles erbt. Eine eidesstattliche Versicherung der Antragsteller (die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gelebt haben) ist mir da nicht ausreichend. Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass die e. V. reicht und ich mir ja, wenn es mir nicht genügt, alle Angaben bei den Standesämtern selbst abfragen könnte.
    Sie haben sich gegen eine NLP ausgesprochen. Ich habe nun trotzdem angeordnet. Nicht zum Tätigwerden oder Handeln, sondern vorranig zur Erbenermittlung.

    Dankeschön für Eure Antworten.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Nun kam natürlich das Rechtsmittel gegen die Anordnung der NLP.

    Ich mache jetzt einen Beschluss und helfe nicht ab (mit Begründung) und ab zum OLG?
    So habe ich es zumindest nachgelesen. Da ich den Fall aber noch nicht hatte, möchte ich mich gern vergewissern.

    Nachtrag:
    Ist der Nichtabhilfebeschluss auch allen bekannten Erben oder nur dem Beschwerdeführer und dem NLP bekannt zu machen?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

    Einmal editiert, zuletzt von PuCo (24. April 2019 um 10:24) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Ich denke alle.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich denke alle.

    Dankeschön. Werde ich so machen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!