Schonvermögen Wohnhaus - vom Ex-Ehemann bewohnt

  • Die Betreute wohnt im Heim.
    Das Einfamilienwohnhaus, von dem sie zu 1/2 Miteigentümerin ist, wird vom Ex-Ehemann bewohnt.
    Der Ex-Ehemann ist ebenfalls Miteigentümer zu 1/2.
    Zählt das Haus zum geschützten Vermögen?

    Wie wäre es, wenn der Ex-Ehemann nicht Miteigentümer der Immobilie wäre?

    Besten Dank für Eure Hilfe!

  • Also, nach Vorb. 1.1 Abs.1 KV-GNotKG musst du den in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII genannten Vermögenswert bei der Berechnung der Gerichtskosten nicht mit berücksichtigen. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII schützt ein Hausgrundstück unter folgenden Voraussetzungen:

    - es muss angemessen groß sein (da kann man im Einzelfall durchaus streiten, ich bin da aber etwas großzügiger)
    - es muss von der Betreuten (oder einer anderen Person nach § 19 Abs. 1-3 SGB XII => z.B. Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Eingliederungshilfe) wenigstens mitbewohnt werden.

    Deine Betreute müsste wohl spätestens bei der zweiten Bedingung rausfallen, da sie das Hausgrundstück nicht mehr bewohnt. Auf § 90 Abs. 3 SGB XII, der eine allgemeine Billigkeitsklausel darstellt, wird nicht verwiesen. Daher würde ich sagen, dass das Hausgrundstück (bzw. um genauer zu sein: der hälftige MeA am Hausgrundstück) zum Vermögen zählt.

  • Der Schutz des Hauses ist entfallen, da es von der Betreuten nicht mehr selbst bewohnt wird.

    Der Ex-Ehemann -da nicht mehr Ehemann und nicht mehr unterhaltsberechtigt- ist wie ein komplett Fremder: ohne Einfluss auf die Berücksichtigung des Hauses als Vermögen.

    Ob das Haus voll oder ganz der Betreuten gehört ist unerheblich, es ist ein Vermögenswert und daher zu berücksichtigen- gehörte es ganz der Betreuten dann wäre es mit vollem Wert anzusetzen.

    Dass die Betreute keine Miete vom E-Ehemann verlangt ist eine Sache der Betreuten bzw. der Betreuerin/des Betreuers.

    (in einigen meiner Fällen blieb es bei (nahezu) mietfrei- da die Betroffene es so wollte, nur wurde die jährliche Kostenrechnung vom Wohnenden bezahlt)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!