Kurze Umfrage zur Insolvenzverwaltervergütung

  • Liebe Rechtspfleger, liebe anderweitig Insolvenzrechtsbegeisterte! ;)

    Wir brauchen unbedingt eure Hilfe. Wir sind Rechtspflegeranwärter im zweiten Jahr und schreiben gerade an unserer Seminararbeit mit dem Thema „Verstößt die Praxis der Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung gegen das Willkürverbot?“

    Das Thema eignet sich nicht nur hervorragend dazu Stimmen aus der Praxis miteinzubeziehen, sondern es sind ebendiese Stimmen, auf die es bei einer zutreffenden Ausarbeitung des Themas ankommen wird.

    Deshalb bitten wir alle von euch, die mit der Insolvenzverwaltervergütung in Berührung stehen oder gestanden sind, bei unser kurzen und natürlich anonymen Onlineumfrage zu diesem Thema mitzumachen.

    Mit diesem Link geht es los: https://www.umfrageonline.com/s/20401b4

    Die Beantwortung der Fragen dauert nur fünf Minuten und funktioniert sogar auf dem Handy. Die Ergebnisse sind für uns aber unschätzbar wichtig.

    Bitte macht zahlreich mit, wir sind auf eure kollegiale Mithilfe und euren Erfahrungsschatz angewiesen!

    Wenn ihr uns darüber hinaus noch helfen wollt, dann leitet die Umfrage auch an Kollegen und Insolvenzverwalter weiter.
    Über Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge würden wir uns ebenfalls sehr freuen.

    Selbstverständlich werden die erfassten Daten anonym ausgewertet, mit größter Sorgfalt behandelt und nur zur Anfertigung dieser Seminararbeit verwendet.

    Schon jetzt danken wir allen, die sich ein Herz fassen für die Kollegialität und wünschen Frohe Ostern!

  • ich frag mich grad, ob schon KollegInnen an der Umfrage wirklich teilgenommen haben.

    Das Tehma als solches und eine entsprechende Umfrage ist sicherlich spannend. Die letzte Umfrage stammt m.E. von Haarmeyer.
    Nur womit ich im Moment ein Problem habe, sowohl hinsichtlich meiner Teilnahme als auch insbesondere an einer Weiterleitung ist folgendes:

    Wer fragt wirklich nach ! Nein, dies ist nicht einer etwaigen Paranoia geschuldet, sondern dem Bedürfnis nach Transparenz.
    Ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen:
    Der Leiter Deiner FH würde mit valider mailadresse sich an folgende Institutionen mit der Bitte um Förderung des Vorhabens wenden:

    1. Rechtspflegerforum (m.d.B. um Weiterletung an RechtspflegerInnen) im Kollegenkreis
    2. an den VID
    3. an de NVID
    5. an den Gravenbrucher Kreis

    Ich werde dann auch gerne an KollegInnen weiterleiten und mich selbstverständlich auch an der Umfrage beteiligen.

    greez Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Naja, aber so richtig "schlimm" ist die Umfrage ja nicht. Ob diese Fragen dort wirklich jemanden außerhalb des Zoos interessiert ;)?!

    Spannend wäre aber mal, die Ergebnisse hier auch zu präsentieren.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)


  • Hallo, liebe Rechtspflegerforumsbesucher!


    Wir wollen uns zunächst einmal für eure bisherige Beteiligung an der Umfrage und die vielen guten Anregungen und Vorschläge bedanken.


    Aufgrund der Erkenntnisse aus der Umfrage und dem großen Interesse an den Ergebnissen - also dank euch - haben wir uns entschlossen einen (kurzen und hoffentlich realistischen) Beispielvergütungsantrag zu entwerfen und euch zur Höhe der angemessenen Vergütung zu befragen.


    Teilnahmelink: https://www.umfrageonline.com/s/ea97140


    Wir wollen euch diese Ergebnisse natürlich nicht vorenthalten.


    Die Ergebnisse dieser neuen Umfrage können unter folgendem Link immer aktuell mitverfolgt werden.


    Ergebnislink: https://www.umfrageonline.com/results/ea97140-e71d33a


    https://www.umfrageonline.com/results/ea97140-e71d33aWir bitten euch aber, wenn ihr die Ergebnisse bereits angesehen habt nicht mehr teilzunehmen. Das liegt im Sinne eines realistischen Ergebnisses in eurer eigenen Verantwortung.


    Leider können wir während der theoretischen Ausbildung nicht auf unsere gerichtliche E-Mail-Adresse zugreifen um uns, wie von euch gewünscht, zu verifizieren. Wir haben aber, unseren betreuenden Dozenten von der FH in Starnberg gebeten unseren Umfragelink weiterzuleiten.


    Vielen Dank, viele Grüße aus Starnberg und ein schönes Wochenende!

  • Eine Vergütungsfestsetzung ohne Kenntnis des Schlussberichts ist m.E. willkürlich und kann nicht auf den Einzelfall abstellen.
    So fehlen hier Angaben zum Fortführungsgewinn (vgl. § 3 I b InsVV), zur Größe des Unternehmens, zur Anzahl der Arbeitnehmer bei Fortführung, zur Anzahl der Bauleiter, zur Delegation von Regelaufgaben.

    Fortführung und obstruktives Schuldnerverhalten passen nicht zusammen/ fallen ggfls. zusammen bei der Zuschlagsbetrachtung.


    Was soll hier mit derartigen Umfragen bezweckt werden??
    Ein derartiger überzogener Vergütungsantrag wurde mir noch nie vorgelegt und hat nichts mit der Praxis zu tun.

  • Eine Vergütungsfestsetzung ohne Kenntnis des Schlussberichts ist m.E. willkürlich und kann nicht auf den Einzelfall abstellen.
    So fehlen hier Angaben zum Fortführungsgewinn (vgl. § 3 I b InsVV), zur Größe des Unternehmens, zur Anzahl der Arbeitnehmer bei Fortführung, zur Anzahl der Bauleiter, zur Delegation von Regelaufgaben.

    Fortführung und obstruktives Schuldnerverhalten passen nicht zusammen/ fallen ggfls. zusammen bei der Zuschlagsbetrachtung.


    Was soll hier mit derartigen Umfragen bezweckt werden??
    Ein derartiger überzogener Vergütungsantrag wurde mir noch nie vorgelegt und hat nichts mit der Praxis zu tun.

    Vielen Dank für die Teilnahme und die Antwort!
    Wir sind Anwärter und versuchen mit unserem natürlich sehr begrenzten Durchblick herauszufinden ob die Vergütung willkürlich ist (so das Thema von der Seminararbeit) Wir haben, als wir uns den Antrag ausgedacht haben schon geahnt, dass die dort angegebenen Infos keinesfalls ausreichend sind. Es wäre natürlich noch viel spannender einen total realistischen Fall zu Untersuchen... aber leider fürchten wir es würde dann keiner mehr mitmachen, weil die Umfrage dann zu zeitaufwendig für die Teilnehmer wäre. Also haben wir versucht einen Kompromiss zu finden. Schade, wenn wir dabei nicht so erfolgreich waren. Hätte vielleicht jemand eine Idee wie wir den Fall realistischer machen können ohne die Geduld der Teilnehmer zu überlasten?

    Es ist ein spannendes Thema und wir setzen gerne alle konstruktiven Vorschläge von euch um damit die Umfrage noch aussagekräftiger wird.

    Das mit dem etwas überhöhten (aber trotzdem auf einem tatsächlichen Antrag basierenden) Vergütungsantrag ist allerdings Absicht um die Festsetzungsmöglichkeiten nicht nach oben zu beschränken. Schließlich kann man nicht mehr als das beantragte Festsetzen. Auch die erwähnten Wechselwirkungen zwischen den Einzeltatbeständen haben wir bewusst eingebaut, weil uns ganz besonders interessiert ob deswegen in der Gesamtschau die Summe aus den Einzelzuschlägen nach 3 InsVV reduziert wird um nach § 63 Abs 1 InsO einen angemessenen Gesamtzuschlag zu erhalten. Nur haben wir das wohl in der Umfrage etwas mißverständlich formuliert (ist mittlerweile hoffentlich besser).

    Was sollten wir sonst noch einbauen? Was ist für euch besonders Interessant?

    Vielen lieben Dank auf jeden Fall für die Antworten und den Input!

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