Einem eingetragenen kirchlichen Verein (nicht der viel diskutierte Z... J...) wurde - laut Vereinsregister - der Körperschaftsstatus verliehen, der Verein im Vereinsregister gelöscht.
Reicht für die Grundbuchberichtigung die formgerechte Urkunde des Ministeriums über die Verleihung + Veröffentlichung (wo?)?