Hallo :),
ich habe mal eine ganz grundsätzliche Frage, da ich Berufsanfänger bin und kaum Kollegen habe, die ich befragen könnte.
Mir liegt ein Antrag einer Bank auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, unterschrieben von einem Sachbearbeiter der Bank, vor. Gelernt habe ich, dass bei Vertretung des Antragstellers die Vertretungsberechtigung von Amts wegen zu prüfen ist. Praktisch verlangt keiner meiner Kollegen einen Vertretungsnachweis. Wieso?
Für eine kurzfristige Antwort, da dringend, wäre ich dankbar!