Hallo zusammen,
hab einen Antrag auf Eintragung von ner Zwangshypothek vorliegen.
Vollstreckt wird aus einem VB. Aufgrund diesem wurde schon mal eine Zwasi eingetragen und auch versteigert. Laut Titelvermerk des Vollstreckungsgerichts wurde der Versteigerungserlös zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verteilt. Während und nach dem Versteigerungsverfahren sind weitere Vollstreckungskosten entstanden und der RA verteilt den Erlös jetzt nur noch auf die Kosten und teilweise die Zinsen; auf die verzinsliche Hauptforderung wird nichts mehr zugeteilt. Ich frag mich nun, ob der RA bzw. wir uns an die Zuteilung vom Vollstreckungsgericht halten müssen?
LG