Im Grundbuch ist eine Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek (11.000 €) eingetragen. Grundlage war eine einstweilige Verfügung. Die einstweilige Verfügung wurde nach Eintragung aufgehoben. Dagegen wurde Rechtsmittel eingelegt und die einstweilige Verfügung wurde teilweise abgeändert. Es bleibt die einstweilige Verfügung nur in Höhe von 3.000 € bestehen und bzgl. des Restes wird die einstweilige Verfügung aufgehoben bzw. bleibt aufgehoben. Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist bereits aus 2004. Kann ich einen Teil der Vormerkung (8.000 €) evtl. löschen aufgrund des Urteils? Das Urteil muss dann wahrscheinlich mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden oder?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!