Betr. ist Grieche - Geld hängt in GR fest

  • Salve!

    Habe folgenden Fall:
    Betreuter ist Grieche (der dt. Sprache nicht mächtig). Aufgrund einer vor kurzem eingetreten Erblindung und sonstiger Einschränkungen muss er in ein Pflegeheim.
    Nach seinen dt. Konten ist er mittellos. Der Betreuer hat aber in den Unterlagen ein gr. Sparbuch mit einem 6-stelligen Eurobetrag gefunden.
    Das Sozialamt wird deshalb Kostenübernahmen ablehnen. Wie kommt der Betreuer nun an das Geld? Die Hausbank des Betreuten kann nichts in die Wege leiten. Der Betreute kommt angeblich auch nicht dran, da die griechische Regierung den Geldabfluss aus dem eigenen Land gestoppt hat.
    Habt ihr Ideen??

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Nicht wirklich.
    Ich bezweifele allerdings, daß es generell nicht möglich sein soll, Geld für die Bestreitung des Lebensunterhalts aus Griechenland zu bekommen. Das hat ja nun nichts mit dem Verschieben des Vermögens ins Ausland zu tun, das unterbunden werden soll. Es muß ja auch nicht alles auf einmal kommen. Da sollte der Betreuer vielleicht (noch?) mal mit der griechischen Seite Kontakt aufnehmen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Kann das Soziallamt überhaupt die Kostenübernahme ablehnen, wenn zwar Vermögen vorhanden ist, über dieses aber (im Inland) überhaupt nicht verfügt werden kann?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Kann das Soziallamt überhaupt die Kostenübernahme ablehnen, wenn zwar Vermögen vorhanden ist, über dieses aber (im Inland) überhaupt nicht verfügt werden kann?


    Gute Frage. Es ist zumindest sehr wahrscheinlich, dass die Gewährung nur darlehensweise erfolgt, da das Vermögen derzeit nicht verfügbar ist.

  • Kann das Soziallamt überhaupt die Kostenübernahme ablehnen, wenn zwar Vermögen vorhanden ist, über dieses aber (im Inland) überhaupt nicht verfügt werden kann?


    Gute Frage. Es ist zumindest sehr wahrscheinlich, dass die Gewährung nur darlehensweise erfolgt, da das Vermögen derzeit nicht verfügbar ist.

    Und das Sozialamt wird seinen Rückforderungsanspruch -auch in Griechenland- vollstrecken können.

  • Kann das Soziallamt überhaupt die Kostenübernahme ablehnen, wenn zwar Vermögen vorhanden ist, über dieses aber (im Inland) überhaupt nicht verfügt werden kann?


    Gute Frage. Es ist zumindest sehr wahrscheinlich, dass die Gewährung nur darlehensweise erfolgt, da das Vermögen derzeit nicht verfügbar ist.

    Und das Sozialamt wird seinen Rückforderungsanspruch -auch in Griechenland- vollstrecken können.

    Die Justizkasse wohl auch, oder? :gruebel:

  • Wir scheinen immer noch alles nachzumachen:teufel:, bei uns wäre es nämlich ebenso.:daumenrun

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  • Das Sozialamt hat, nach SGB-Vorgaben, zunächst darlehensweise, ihm den Lebensunterhalt zu sichern. Aber eben nicht auf seine Aussage hin Ich komm nicht ran., denn auch das Sozialamt will eine aktenfeste Begründung.

    Was die Rückforderung angeht. Sollte der Fall in NRW spielen, kann es auch auf die Kommune zum Einzug übertragen werden und da sind die Kenntnisse zur Vollstreckung von Rückforderungsbescheiden, ...naja,... egal.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Also ich nehme mal an, unsere Justizkasse (NRW) würde die Forderung in Rekordzeit niederschlagen.

    Schon mal drüber nachgedacht, wie eine Vollstreckung laufen sollte? Und sag jetzt nicht, europ. Kontenpfändungsbeschluss.

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  • ich bin auch nicht der Experte in Auslandsvollstreckung, wollte nur sagen, dass die Justizkasse diesen Fall sehr zügig unproblematisch lösen würde.

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