Hallo!
Die Unterhaltsvorschusskasse macht Unterhalt im vereinfachten Verfahren gegen den Kindsvater geltend. Der Kindsvater wendet ein, es gebe eine Freistellungsvereinbarung zwischen Kindsvater u. Kindsmutter, dass der Vater den Abtrag für das Haus bezahlt u. im Gegenzug daher vom Unterhalt für das Kind befreit ist.
Die Unterhaltsvorschusskasse sagt, dass diese Freistellungsvereinbarung nicht wirksam sei, da die Mutter nicht in der Lage sei den Kindesunterhalt aufzubringen (BVerfG 6.2.2001-1BvR 12/92).
Wie würdet ihr nun vorgehen?
Setze ich fest und der Agg. kann Rechtsmittel einlegen? Oder verweise ich auf das streitige Verfahren, was mir eigentlich lieber wäre?