unrealistischer Verkehrswert

  • Guten Morgen,

    mir bereitet hier eine Akte etwas Kopfzerbrechen.

    Aufgrund einer Trennung überträgt eine Ehefrau auf ihren Ehemann den hälftigen MEA.

    Das Haus ist 4 Jahre alt und in einem recht noblen Baugebiet gebaut worden. Die Häuser gehen da für 500.000-600.000 € weg, wenn nicht mehr.

    In meiner Akte wurde der Verkehrswert mit 115.000 € angegeben. Das ist mehr als unrealistisch. Hatte nun den Notar aufgefordert den Verkehrswert zu überprüfen, aber da kommt gar nichts mehr.

    Meine Kollegen meinen ich soll den Wert nehmen und gut ist, aber das sehe ich irgendwie nicht ein.

    Wie würdet ihr damit umgehen? Ich habe keine Bodenrichtwertkarte für den Bereich, eben nur meine Erfahrung wie es bei anderen Verkäufen aussah (waren nun auch nicht sooo viele weil das Baugebiet 5 Jahre alt ist, es wohnen da jedenfalls nur Vorstandsmitglieder und nicht der Mittelstand)

  • Was war denn der Wert vor 4 Jahren?
    Davon würde ich dann einfach die Hälfte ansetzen (wegen Übertragung der Hälfte).

    Davor würde ich aber die Akte dem Bezirksrevisor vorlegen, mit der Bitte um Mitteilung, ob bzgl. des obigen Vorgehens Bedenken bestehen.

  • Nach §46 III Nr. 2 GNotKG können zur Bestimmung des Verkehrswertes auch aus den Grundakten bekannte Vergleichswerte angesetzt werden.

    Ich würde dann wohl die Beteiligten darauf hinweisen, dass beabsichtigt ist nach den bekannten Vergleichswerten Wert X anzusetzen und sie Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Wenn dann nicht glaubhaft vorgetragen wird warum ein niedriger Wert maßgeblich sein soll, dann werden die Kosten nach Wert X angesetzt.

  • Nach §46 III Nr. 2 GNotKG können zur Bestimmung des Verkehrswertes auch aus den Grundakten bekannte Vergleichswerte angesetzt werden.

    Ich würde dann wohl die Beteiligten darauf hinweisen, dass beabsichtigt ist nach den bekannten Vergleichswerten Wert X anzusetzen und sie Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Wenn dann nicht glaubhaft vorgetragen wird warum ein niedriger Wert maßgeblich sein soll, dann werden die Kosten nach Wert X angesetzt.

    Ich würde es genau so machen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Was war denn der Wert vor 4 Jahren?
    Davon würde ich dann einfach die Hälfte ansetzen (wegen Übertragung der Hälfte).

    War das seinerzeit schon das bebaute Grundstück? Oder "nur" das Bauland?
    Ein Hinweis kann auch die Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte sein.

  • Wenn ich mir recht sicher bin löse ich das in geeigneten Fällen über die Anforderung eines Vorschusses mit Ansatz eines aus meiner Sicht realistischen Wertes. Wird der bezahlt, wars wohl immer noch zu niedrig, aber das ist dann so.

  • Danke für euren Input. Ich habe die Akte nun einfach mal zum Bezi geschickt und sehe dann weiter.

    Das Haus wurde vor 4 Jahren neu gebaut. Laut Google sind die Eigentümer Vorstandsmitglieder. Daher dürfte die läppische Grundschuld auch bereits getilgt sein. G**** Maps zeigt mir ein echt großes Haus von oben.

  • Wenn ich keinen großen Widerstand der Beteiligten erwarte, fordere ich die Kosten auch manchmal als Vorschuss an und wenn es bezahlt wird, teile ich dem Notar den geänderten Wert nach § 39 GNotKG mit und die Sache ist erledigt.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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