Hallo ich hätte eine kleine Frage zu einem Fall.
In einem gemeinschaftlichen Testament wurden der Überlebendeund die Söhne zu Erben eingesetzt.
Der Überlebende erhält den Nießbrauch an den Erbteilen derAbkömmlinge.
Zudem sollte der Überlebende Testamentsvollstrecker werden.
Ersatztestamentsvollstreckung wurde nicht bestimmt.
Ein Sohn teilt nun mit, dass der Überlebende aufgrund schwerer Demenz das Amt des TV nicht annehmen könne und stattdessen er das Amt antrete und auch eine Generalvollmacht habe.
Meine Frage wäre, ob dies möglich ist. Eigentlich müsste das Nachlassgericht keinen Ersatztestamentsvollstrecker benennen, da auch kein Ersuchen im Testament bestimmt ist. Ich denke die Testamentsvollstreckung sollte den überlebenden Ehegatten schützen und müsste dann nicht ein Dritter für das Amt vorgeschlagen werden?
Danke!