Entzug der Rechtsfähigkeit des Vereins trotz Schulden?

  • Hallo,
    ich habe eine Mitteilung eines Vorstandsmitgliedes, dass der Verein nur noch zwei Mitlieder hat, weiß aber, dass der Verein Schulden bei der Stadt hat.
    Kann ich dem Verein trotzdem die Rechtsgfähigkeit entziehen? Die Vorstandsmitglieder haften für die Schulden doch persönlich, oder?

  • Hallo,
    ich habe eine Mitteilung eines Vorstandsmitgliedes, dass der Verein nur noch zwei Mitlieder hat, weiß aber, dass der Verein Schulden bei der Stadt hat.
    Kann ich dem Verein trotzdem die Rechtsgfähigkeit entziehen? Die Vorstandsmitglieder haften für die Schulden doch persönlich, oder?

    Wie kommst du darauf, dass der Vorstand für Schulden des Vereins hafte?

  • Da gab es nach meiner Erinnerung mal eine tolle BGH-Entscheidung, die den Vorstand tatsächlich persönlich haften ließ. Finde sie nur gerade nicht wieder (hatte sie als Papier bekommen).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja, genau, nach Entziehung der Rechtsfähigkeit. In der Satzung wurde jedoch geregelt, dass für Verbindlichkeiten des Vereins ausschließlich das Vereinsvermögen haftet. Ist dies überhaupt zulässig?

    Und könnte ich die Rechtsfähigkeit trotzdem entziehen?

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