Hallo,
ich habe eine Mitteilung eines Vorstandsmitgliedes, dass der Verein nur noch zwei Mitlieder hat, weiß aber, dass der Verein Schulden bei der Stadt hat.
Kann ich dem Verein trotzdem die Rechtsgfähigkeit entziehen? Die Vorstandsmitglieder haften für die Schulden doch persönlich, oder?
Entzug der Rechtsfähigkeit des Vereins trotz Schulden?
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Hallo,
ich habe eine Mitteilung eines Vorstandsmitgliedes, dass der Verein nur noch zwei Mitlieder hat, weiß aber, dass der Verein Schulden bei der Stadt hat.
Kann ich dem Verein trotzdem die Rechtsgfähigkeit entziehen? Die Vorstandsmitglieder haften für die Schulden doch persönlich, oder?Wie kommst du darauf, dass der Vorstand für Schulden des Vereins hafte?
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Da gab es nach meiner Erinnerung mal eine tolle BGH-Entscheidung, die den Vorstand tatsächlich persönlich haften ließ. Finde sie nur gerade nicht wieder (hatte sie als Papier bekommen).
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Ach so, nach Entziehung der Rechtsfähigkeit ist gemeint? Dann verstehe ich.
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Ja, genau, nach Entziehung der Rechtsfähigkeit. In der Satzung wurde jedoch geregelt, dass für Verbindlichkeiten des Vereins ausschließlich das Vereinsvermögen haftet. Ist dies überhaupt zulässig?
Und könnte ich die Rechtsfähigkeit trotzdem entziehen?
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Hat evtl. jemand einen Rat?
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Nach § 73 BGB ist das Verfahren meiner Meinung nach unabhängig von seinen Folgen durchzuführen.
Ich hätte jetzt einfach stur weiter gemacht. -
Die Kommentierung zu § 73 BGB bei Palandt sagt, dass nach Entziehung eine Liquidation stattzufinden hat. Dorthin gehören alle Fragen, die Vereinsvermögen und -verbindlichkeiten betreffen. Daher wie Kiki
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