Alleinerbin tritt als transmortale Bevollmächtigte auf

  • Ich möchte das Thema gerne nochmal aufgreifen.
    Mit liegt folgender Sachverhalt vor:
    Die Alleinerbin (Grundbuchberichtigung zwischenzeitlich erfolgt) verkauft nach Tod der Vollmachtgeberin Grundstücke aufgrund einer transmortalen Vollmacht. In der Urkunde tritt die Alleinerbin nur als Bevollmächtigte auf. Der Tod der Vollmachtgeberin und die Alleinerbenstellung der Bevollmächtigten wird nicht erwähnt.
    Ich vertrete (wie OLG Hamm und OLG München) die Auffassung, dass die Vollmacht mit dem Tod der Vollmachtgeberin erloschen ist.
    Aber was ist jetzt die Konsequenz?
    Benötige ich eine neue Auflassung oder kann die bevollmächtigte Alleinerbin als Alleinerbin im eigenen Namen nachgenehmigen oder kann ich ihre Erklärungen in der vorliegenden Urkunde als auch im eigenen Namen abgegeben (so Meikel Einl. E Rn 80) auslegen?

    Für Meinungen wäre ich dankbar.

    edit by Kai: In den Grundbuch-Bereich verschoben

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