Im Grundbuch ist eine Grundschuld ohne Brief für die X-Bank eingetragen. Die Grundschuld wurde an die Y-Bank abgetreten, was ebenfalls eingetragen wurde. Die X-Bank wurde bei der Eintragung dieser Abtretung korrekterweise gerötet.
Die Grundschuld wurde dann vom Finanzamt gepfändet. Die Pfändung wurde im Grundbuch eingetragen. Hierbei wurde die Y-Bank gerötet, was m.E. nicht korrekt war.
Nun wird die Löschung der Grundschuld vom Eigentümer beantragt. Vorgelegt wird nur eine Löschungsbewilligung des Pfändungsgläubigers (Finanzamt). Zur Löschung einer gepfändeten Grundschuld ist nach meiner Kenntnis stets zudem die Löschungsbewilligung des eingetragenen (hier versehentlich geröteten) Gläubigers erforderlich.
Wie seht Ihr das?