Auflage übererfüllt

  • Liebe Kollegen,

    folgender Fall lässt mich ratlos zurück:

    Letztes Jahr ist ein Urteil gegen einen Heranwachsenden ergangen: Auflage 100 h gemeinnützige Arbeit. 46 h wurden fristgerecht abgeleistet. Es wurde sodann Ungehorsamsarrest von zwei Wochenverhängt.

    Im Dezember ging die Akte ans zur Arrestvollstreckung zuständige Gericht, Anfang Januar 2019 trat VU Arrest an. Er blieb zwei Wochen, wie ausgesprochen. Hierher wurde dann seitens des Gerichts am Arrestort mitgeteilt, dass im Arrest noch 6,5 h Stunden geleistet wurden (im Zuge eines Arbeitseinsatzes in der Arrestanstalt). Eine Arrestverkürzung ist nicht erfolgt – die Akte (Vollstreckungsheft) wurde nur mit dem Vermerk hierher zurückgegeben (Mitte Februar).

    Die Sachakte lag da noch bei der StA, mit Rücklauf von dort (Ende März) wurde mir alles vorgelegt. In der Sachakte war noch ein Schreiben der Jugendgerichtshilfe von Ende Februar, wonach der VU nunmehr die 100 Std. vollständig geleistet habe. Aus der beigefügten Bescheinigung ging hervor, dass sogar 105,5 h geleistet worden seien (und ich gehe davon aus, dass die ursprünglichen 46 h darin nicht enthalten sind)…

    Nun… Arrest abgesessen und (viel)mehr Stunden als beauflagt geleistet. Was ist zu beachten?

  • Das Einzige, was ich noch prüfen würde: Gibt es noch ein Verfahren des Verurteilten, wofür die Stunden ggf. geleistet wurden?

    Sonst wie meine Vorgänger: da hat er sein Karmakonto gefüllt und etwas selbstloses getan, schön für ihn- aber ich lege die Akte weg.

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