Hallo zusammen,
zwei Erben melden im Nachlassinsolvenzverfahren Ihre Aufwendungen für die verstorbene Mutter zum einen als Insolvenzforderung(-), alternativ als Masseverbindlichkeiten gem. 324 InsO an, insbesondere:
- von den Erben bezahlte Zins- und Tilgungsraten für die auf die Erben übergegangenen Darlehen
- von den Erben bezahlte Grundsteuerraten
- Rechtsanwaltskosten bezüglich der vorinsolvenzlichen Beratung, der Fertigung einer ausführlichen Vergleichsvereinbarung zwischen den Beteiligten betreffend der (gescheiterten) Durchführung des freihändigen Verkaufs der sich im Nachlass befindlichen ETW mit Wohnungsrecht (die Beratung war nach Aktenlage sehr umfangreich sowie zeitaufwendig und ist an den überzogenen sowie überwiegend unberechtigten Forderungen des Wohnungsberechtigten gescheitert)
- Kosten des Erbscheines
- Gerichtskosten für die Testamentseröffnung
- Kosten für Sterbebilder
Da ich im Kommentar nicht wirklich etwas gefunden habe, wäre ich für eure Meinung, wie hier die Rechtslage ist, dankbar.