Folgendes Problem treibt mich um:
Titel zugunsten der natürlichen Personen A und B.
A verstirbt und wird von A1-A4 beerbt. A1-A4 treten die titulierte Forderung zusammen mit B an C ab. Rechtsnachfolgeklausel wird erteilt, aufgrund des Erbscheins und der Abtretungsvereinbarung.
C weigert sich nun hartnäckig, den Zustellnachweis hinsichtlich des Erbscheins zu erbringen, der für die Abtretungsvereinbarung liegt aber vor. Gerade wollte ich den Antrag zurückweisen, als mir der Gedanke kam, daß die Vollstreckung wegen der Hälfte des geltend gemachten Betrages eigentlich erfolgen könnte. Denn hinsichtlich B hat ja nur eine Rechtsnachfolge stattgefunden und die Klausel nebst Nachweisurkunde wurden zugestellt.
Welche Meinung habt ihr?