Keine Bekanntgabe einer Genehmigung

  • Es liegt ein Kaufvertrag über das Wohnhaus des Betreuten zur Genehmigung vor. Der Betreute ist im Heim und kann das Wohnhaus aus gesundheitlichen Gründen keinesfalls mehr nutzen. Das Haus ist auch stark renovierungsbedürftig.
    Der Hausverkauf ist zur Zahlung der Heimkosten erforderlich.
    Wenn der Betreute darauf angesprochen wird, ob er mit dem Hausverkauf einverstanden ist, rastet er völlig aus und erklärt z.B. dass ein Hausverkauf nur über seine Leiche möglich ist. Nie und nimmer wird er dem Hausverkauf zustimmen.

    Ist es möglich, dass von der Bekanntgabe der Genehmigung an den Betreuten abgesehen wird, um erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu vermeiden, wenn ein psych. Sachverständiger eine entsprechende Bestätigung abgibt ?

  • Meines Erachtens nach: nein. Es gibt zwar Möglichkeiten ggf. Gründe nicht bekannt zu geben. Der Beschluss selbst wird aber nur durch Bekanntgabe an den Betroffenen wirksam, die Bekanntgabe selbst kannst du daher wohl nicht vermeiden.

    Hier müssen ggf. Vorkehrungen zum Selbstschutz des Betroffenen getroffen werden.

  • Die Kommentierungen zu § 288 FamFG sollten weiterhelfen. Daraus ergibt sich auch, dass die Hürde für eine ausnahmsweise Nichtbekanntgabe der Gründe (nicht der Beschlussformel) sehr hoch ist. Sehr nachdrücklich dazu z.B. MüKoFamFG/Schmidt-Recla FamFG § 288 Rn. 3-6.

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