Es liegt ein Kaufvertrag über das Wohnhaus des Betreuten zur Genehmigung vor. Der Betreute ist im Heim und kann das Wohnhaus aus gesundheitlichen Gründen keinesfalls mehr nutzen. Das Haus ist auch stark renovierungsbedürftig.
Der Hausverkauf ist zur Zahlung der Heimkosten erforderlich.
Wenn der Betreute darauf angesprochen wird, ob er mit dem Hausverkauf einverstanden ist, rastet er völlig aus und erklärt z.B. dass ein Hausverkauf nur über seine Leiche möglich ist. Nie und nimmer wird er dem Hausverkauf zustimmen.
Ist es möglich, dass von der Bekanntgabe der Genehmigung an den Betreuten abgesehen wird, um erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu vermeiden, wenn ein psych. Sachverständiger eine entsprechende Bestätigung abgibt ?