Zustellung an Postfachanschrift?

  • Nachtrag: Den Vermerk, dass er zwar dort wohnt, aber ein anderer Name am Briefkasten steht, würde ich mal ans Einwohnermeldeamt senden. Manches interessiert die ja auch.

    Welche Rechtsgrundlage soll es dafür geben?

    Zumindest in Hessen gibt es dafür sogar eine (ministerielle?) Anweisung, dass Erkenntnisse zu Meldedaten den Meldebehörden weiterzugeben sind.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nach dem Sachverhalt stimmt aber doch das Meldedatum: Der Zustellungsempfänger ist am Ort X gemeldet und dort auch wohnhaft.

    Gegen seine Interpretation des Datenschutzes, nach der er glaubt, einen Aliasnamen am Briefkasten anbringen zu müssen, wird das EMA nicht einschreiten.


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    Gegen seine Interpretation des Datenschutzes, nach der er glaubt, einen Aliasnamen am Briefkasten anbringen zu müssen, wird das EMA nicht einschreiten.


    Keine Ahnung; nicht meine Baustelle, nicht meine Entscheidung, nicht meine Verantwortung.
    Ich gebe die Information weiter. Wie/ob die verarbeitet wird, ist Sache des Empfängers, hier des EMAs.

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  • Der Versuch ans Postfach zuzustellen -worum der Empfänger schriftlich selbst gebeten hatte- kam von der Post zurück mit dem Vermerk: Unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln, eine neue Adresse in x-Stadt wurde auf der ZU und dem Umschlag angegeben. Post die vom Eigentümer kommt, gibt als Adresse genau dieses Postfach an. Also Zu an die Anschrift in x-Stadt. Kam zurück: Adressat nter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. Zwischenzeitlich erfolgte die Zustellung ans Postfach, denn der Eigentümer schickte Kopien der Schreiben zurück ans Gericht. Jedoch ist eine Zustellungsurkunde nicht zurück zur Akte gelangt. Neue Schreiben wurden an die Postfachadresse zugestellt, die Zu kam zurück. Unausgefüllt von der Post, auf dem Umschlag die Adresse durchgestrichen und der Hinweis, die Adresse sei die in x-Stadt.

    In X-Stadt war der Eigentümer bis 2014 gemeldet. Von EMA xSadt habe ich in einem anderen Vorgang die Auskunft gesehen, dass der Eigentümer in y-Stadt wohnt.


    Sowohl Postfachadresse und Hausanschrift sind immer auch auf den Einwendungen des Eigentümers angegeben.
    Er bittet abwechselnd um Zustellung ans Postfach oder Hausanschrift, schreibtauch, andere Post käme an. Wir sollten an die Hausanschrift zustellen, die Postwürde wegen des Umfangs gemäß gebührenpflichtiger Weisung an das Postfachweitergeleitet.

    Nein, klappt nicht, die Zustellungsurkunden kommen alle mit geänderten Anschrift in x-Stadt unerledigt zurück.

    Was macht der Postbote? Was machen die Angestellten auf der Post? Wie können alle Umschläge mit einer alten Anschrift zurückgesandt werden?

    Und wieso kommt manche Post an und manche nicht??

    Und wieso kann der Eigentümer Poststücke in Kopie zurücksenden, die dazugehörige Zustellungsurkunde für diese Poststücke kam jedoch nie zurück?

    2018 hat das EMA von y-Stadt bestätigt, dass bereits in der Vergangenheit örtliche Ermittlungen erfolgten und der Eigentümer unter der Adresse y-Stadtwohnhaft ist.

    wie kann die Post dann alle ZU zurückschicken mit der alten Adresse?

    Und was mach ich jetzt? Gemeldet ist der Eigentümer in y-Stadt. Aber die Post stellt da nicht zu.

  • Bei der Post gibt es eine Beschwerdestelle dafür. Sitzt meine ich in Mannheim. Die sind da eigentlich gut hinterher, wenn es Beschwerden gibt. Denen ist die Bedeutung einer Zustellung bewusst!

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