Ein Wohnungseigentümer in einer Mehrhausanlage hat 2 Wohnungen im selben Haus. Eine Wohnung wird verkauft und aufgelassen. Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG ist erforderlich. Eigentumsumschreibung ist erfolgt.
Nun wird zu notarieller Urkunde erklärt, dass Vertragsgegenstand richtig Wohnung A statt B sein sollte. Aufgrund eines Übermittlungsfehlers bei "Anmeldung" des Kaufvertrags wurde die falsche Blattstelle in die Urkunde aufgenommen. Berichtitgungsbewilligung aller Beteiligten liegt vor, die ich auch für ausreichend erachte. Für die eingentlich gewollte Wohnung wird rein vorsorglich eine neue Auflassung erklärt. So weit, so gut.
M.E. ist bezüglich der "neuen" Wohnung die erneute Verwalterzustimmung erforderlich. Die alte bezieht sich ja auf den ursprünglichen Kaufvertrag und somit auf eine andere Wohnung.
Für Meinungen hierzu bin ich dankbar.