Zu einem Kaufvertrag wird die Genehmigungserklärung des Verkäufers eingereicht. Dieser hat in Südafrika (Pretoria) seine Unterschrift durch einen notary public beglaubigen lassen. Statt einer Apostille ist ein "Authentication of signature" von einem Registrar des High Court beigefügt, in der dieser bestätigt, dass der Beglaubigende notary public ist. Hatte jemand so etwas schonmal und genügt dies oder brauche ich noch eine Apostille? Vielen Dank im Voraus.
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