Bewilligt und beantragt ist die Löschung einer Grundschuld. Die eingetragene Gläubigerin ist nicht siegelführend. Die Löschungsbewilligung ist daher mit beglaubigten Unterschriften der Bevollmächtigten nebst Vollmachtsnachweis.
Sowohl in der Löschungsbewilligung als auch im Antrag selbst ist die Nummer des Grundbuchs und die laufende Nummer der Grundschuld falsch, der Betrag stimmt.
Der Antrag kann einfach nochmals berichtigt eingereicht werden.
Da bei der Löschungsbewilligung nur die Unterschriften beglaubigt wurden, kann diese grundsätzlich an die Bank zurückgegeben und von der Bank berichtigt werden. Wie jedoch ist diese Berichtigung konkret vorzunehmen. Reicht es aus, wenn die Fehler handschriftlich berichtigt werden und daneben irgendein Namen und Unterschrift mit Datum gesetzt wird. Oder muss die Unterschrift bzgl. der Berichtigung genau von denjenigen stammen, die die Löschung auch bewilligt haben?