Hallo liebe Registerrechtler,
ich habe eine Frage betreffend das Vereinsrecht, auch wenn es sich um eine Grundbuchsache handelt:
Wer muss das Protokoll einer Vorstandssitzung unterschreiben, wenn dies nicht in der Satzung eindeutig geregelt ist?
In der Satzung heißt es nur, der Schriftführer müsse eine Niederschrift aufnehmen. Aber unterschreiben?
Für die Mitgliederversammlung ist dies klar geregelt -> der Vorsitzende muss unterschreiben.
Die Frage ist für mich von Bedeutung, da der Verein ein Grundstück erwirbt. Es besteht hins. der Vertretung Zustimmungsvorbehalt durch Gesamtvorstand für Geschäfte über 500 Euro. Alle Vorstandsmitglieder haben den "Beschluss" unterschrieben. Beglaubigt muss die Unterschrift desjenigen werden, der die Niederschrift unterschreiben muss.
Bitte um Hilfe