Guten Morgen,
vorliegend erging KFB und dem Antrag wurde teilweise stattgegeben.
An den Antragsgegner wurde zugestellt, dem Antragsteller blöderweise nur formlos übersandt (allerdings elektronisch).
Der Antragsteller legt sofortige Beschwerde ein und gibt auch an, wann er den Beschluss erhalten hat. Sofortige Beschwerde erfolgte erst nach Ablauf der Notfrist von zwei Wochen.
Der Antragsgegner wendet nunmehr ein, die Notfrist sei verstrichen und das RM somit unzulässig. Der Antragsteller habe den Erhalt ja ausdrücklich nach § 189 ZPO bestätigt.
Der Antragsteller wiederum beruft sich auf die 5-Monats-Frist nach § 569 ZPO, weil ihm der Beschluss ja nicht förmlich zugestellt wurde.
Was stimmt denn nun?