Bewertung Wohnrecht

  • Hallo !

    Folgendes Problem :

    Für den Betreuten und seine Ehefrau wurde ein Wohnungsrecht als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB an einem Haus eingeräumt. Das Recht wurde damals nicht ins GB eingetragen.

    Habe nun gerade das VV vorliegen und stelle mir die Frage, ob ich das Wohnrecht als Vermögenswert berücksichtigen muss. Der Betreute selbst wohnt im Heim, nur noch die Ehefrau übt also das Wohnrecht aus.

    Ein Wohnrecht wird doch erst dann als Vermögen berücksichtigt, wenn es nicht mehr ausgeübt wird. Ist es hier aber anders, da die Ehefrau noch in dem Haus wohnt oder spielt das keine Rolle ?

  • Ich habe im gleich gelagerten Fall keinen Wert angesetzt, analog zur Situation, wenn die Ehegatten im gemeinsamen Haus gewohnt haben, und d. Betreute ist ins Heim gekommen. (Haus bleibt außer Acht)

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