Anzahl der Urkunden

  • ich soll auf Antrag einer Bank Grundschuldurkunden zustellen nach Spanien. Zum Antrag und den Ausfertigungen der Urkunden wurde bereits jeweils eine Kopie beigelegt.

    Meine Frage ist folgende:
    Im Länderteil steht, dass die Schriftstücke 2-fach übermittelt werden, wenn man eins zusammen mit der Zustellbescheinigung zurück erhalten möchte.
    Wer entscheidet das? Ich würde es besser finden, wenn mit der Zustellbescheinigung immer die jeweilige Urkunde zurück kommt. Aber da müsste ich jetzt hier weitere Kopien fertigen und der Bank in Rechnung stellen. Wäre das i.O. oder soll ich davon ausgehen, dass die Bank das nicht will, da sie bereits nur eine Kopie beigefügt haben?

    Kann mir dazu jemand was sagen?

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ich würde ganz praktisch die antragstellende Bank auf die Notwendigkeit jeweils einer zweiten Kopie hinweisen und eine solche anfordern. Wenn sie selbst nicht kopieren möchten sondern die Kosten übernehmen, auch gut.

  • Ich würde ganz praktisch die antragstellende Bank auf die Notwendigkeit jeweils einer zweiten Kopie hinweisen und eine solche anfordern. Wenn sie selbst nicht kopieren möchten sondern die Kosten übernehmen, auch gut.

    Das ist eine Idee. Die Ausfertigungen liegen ja allerdings nun bei mir. Da müsste die Bank diese ggf. zwecks Kopie zunächst zurückfordern.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

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